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Photovoltaik, also die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie, gehört zu den zukunftsweisenden Technologien unserer Gesellschaft. Generell ist die Stromerzeugung mittels regenerativer Energien, also auch
die Photovoltaik, innerhalb der Europäischen Union ausdrücklich gewollt und findet ein hohes Maß an Unterstützung. In den späten 80er Jahren erkannte die damalige Bundesregierung die Photovoltaik als einen
chancenreichen, internationalen Wachstumsmarkt und stellte ein umfangreiches Forschungsbudget zur Verfügung. In den 90er Jahren folgten dann diverse Programme, z. B. das 1.000-Dächer-Programm und das
100.000-Dächer-Programm, die die Errichtung von Solaranlagen in Deutschland intensiv förderten. Seit dem Jahr 2000 regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland sowohl die Einspeisung als auch die
angemessene Vergütung. Das deutsche EEG wurde mittlerweile vielfach kopiert, so dass es z. B. auch in den südeuropäischen Ländern (Spanien und Italien), die über eine hohe Sonneneinstrahlung verfügen,
Energie-Einspeisegesetze gibt. Das spanische Energie-Einspeisegesetz (Real Decreto 661/2007 bzw. 1578/2008) verpflichtet die lokalen Energieversorger Spaniens den mit Photovoltaikanlagen produzierten und in das
Netz eingespeisten Strom für 25 Jahre zu einem bestimmten Satz abzunehmen. Das italienische Einspeisegesetz (art. 7 D.Lgs. 387/2003) verpflichtet die regionalen Energieversorger Italiens den produzierten und
eingespeisten Strom aus Solaranlagen für 20 Jahre zu einem bestimmten Satz zu vergüten. Durch diese gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern ergibt sich für Investoren von Photovoltaikanlagen ein hohes Maß
an Sicherheit, bezüglich der Abnahme und Vergütung des produzierten Stromes. Vor dem Bau eines Solarkraftwerkes steht aber das Ertragsgutachten, das den zu erwartenden jährlichen Energieertrag eines Standortes
eines geplanten Solarkraftwerkes darstellt. Die Grundlage eines Ertragsgutachtens ist eine möglichst langjährige Messreihe der lokalen Sonneneinstrahlung. Dieses erfolgt mit den Daten von Wetterstationen und Daten
von Wettersatelliten, die mittels computergestützter Modellrechnungen auf den jeweiligen Standort übertragen werden können.
Durch die Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen und der geringen Korrelation zu
anderen Assetklassen, wie z. B. Aktien, Renten oder Immobilien, hat sich die Photovoltaik mittlerweile als eigene Assetklasse etabliert. Die gesetzlich geregelten Einnahmen über den langen Zeitraum von 20 bis 25
Jahren sowie die daraus entstehenden attraktiven, stabilen laufenden Erträge können als Beimischung das eigene Portfolio stabilisieren.
Investitionen in erneuerbare Energien können als ökologisch und ökonomisch sinnvoll erachtet werden.
Eine interessante Beteiligung bietet der nachfolgende Solarfonds:
Solarfonds SolEs 21 GmbH & Co. KG des Emissionshauses Voigt & Collegen
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