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Sie gehen mit Ihrem Hund spazieren und es kommt Ihnen ein Fahrradfahrer entgegen. Ihr Hund fällt den Fahrradfahrer an, der dann hinfällt.
Dann ist das kaputte Fahrrad ein Sachschaden, die verletzte Person ein Personenschaden und wenn dann diese Person ein Flugticket für den nächsten Tag hat, das er aufgrund des Unfalles nicht nutzen kann,
das ist dann ein Vermögensschaden, der relativ selten vorkommt.
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