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Rürup-Rente (Basis-Rente)
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Um den drastischen Rentenkürzungen entgegen zu wirken, wurde am 11. Juni 2004 das Alterseinkünftegesetz verabschiedet: Da die gesetzlichen Renten immer weiter absinken, soll nun die
Eigenvorsorge ber steuerliche Vergünstigungen stärker gefördert werden.
Durch die steuerliche Förderung der Basis-Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. In 2005 können Sie 60% des Beitrages,
max. 60% des Höchstbetrags von 20.000 EUR (bei Verheirateten 40.000 EUR), steuerlich absetzen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025. Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle
Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginnjahr ab.
Der Höchstbeitrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR ergibt sich als Summe aus: - Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) - Arbeitgeberanteil zur GRV
- Beiträge zu Basis-Renten
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung: Lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginn frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr
Die Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar
Vorteile der Basis-Rente: Harz IV sicher, Schutz der Rente vor Insolvenz steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
geringe Vertragskosten der Versicherungsverträge
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