Die Höchstzulagenbeträge werden nur dann gewährt, wenn ein Eigenbeitrag (zusammen mit der Zulage) geleistet wird. Dieser richtet sich
nach dem in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen (z.B. 2007: 3% des Bruttoeinkommens des Jahres 2006 bis zu maximal 1.575 Euro).
Damit es in besonderen Fällen (z.B. bei Personen mit geringem Einkommen und mit vielen Kindern) nicht dazu kommt, daß überhaupt keine
Eigenleistung erforderlich ist, muß ein bestimmter Betrag als Mindesteigenbeitrag erreicht werden: Wenn die Mindesteigenbeiträge unterschritten werden, wird die Zulage entsprechend gekürzt.
Der Mindesteigenbetrag für Arbeitnehmer liegt bei:
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ohne Kind
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mit 1 Kind
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mit 2 Kindern
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60 €
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60 €
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60 €
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Wer die volle staatliche Förderung will, muß ab 2008 4% seines
sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die
maximal abzugsfähigen Sonderausgaben (2.100,- EUR ab 2008) – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen. Andernfalls wird die Zulage nur anteilig gezahlt.
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