Grund: Immer weniger Rentenbeitrags- zahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. In 2040 werden wir das Verhältnis 1 Rentner = 1 Zahler haben.
Längere Ausbildungs- und Studienzeiten bedeuten: Es wird später und weniger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.
Die Lebenserwartungsdauer wird immer höher. Die Rentenbezugsdauer erhöht sich und benötigt mehr Kapital als es früher benötigt wurde.
Dauer der Rentenbezüge durchschnittlich in Jahren
Folge: Rentenreform
Um das bisherige Rentenniveau aufrechtzuerhalten müssten die Beiträge enorm angehoben
werden. Aus wirtschaftlichen Aspekten ist dieses aber nicht möglich.
Deshalb ist es Ziel der Rentenreform, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20% und bis 2030 unter 22% zu halten. Ferner muß das
Rentenniveau bis zum Jahr 2030 über 67% des Nettoeinkommens (für den sogenannten Eckrentner) gehalten werden (Niveausicherungsklausel). Durch eine staatlich geförderte Altersversorgung (Riester-Rente)
soll die Senkung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden. Die Riesterrente ist also nur ein Ausgleich und kein Rentenproblemlöser. Um sein Einkommen im Rentenalter auf gleichem Niveau halten zu
können (um 100% zu erreichen), benötigt man eine andere Alternative, wie die Private Altersvorsorge oder die Betriebliche Altersversorgung.
Wie hoch ist denn die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Rente wirklich ?
Der gesetzliche Rentenversicherer rechnet bei Beispielsprognosen immer mit dem sogenannte Eckrentner. Dieser Eckrentner wird immer seltener. Als Eckrentner werden diejenigen bezeichnet, die 45 Jahre lang, ohne Pause,
in die gesetzliche Kasse eingezahlt haben. Er bekam einst ca.30% des letzten Nettolohns. Heutzutage gibt allerdings kaum noch Menschen, das schaffen. Derzeitig sind die männlichen Neurentner durchschnittlich nur 40
Jahre rentenversichert, die Frauen sogar nur 26 Jahre.
Da die gesetzliche Rente also künftig wesentlich geringere Einkünfte im Alter erbringt, als derzeit vermittelt wird, kommt der privaten und der betrieblichen Altersversorgung eine um so größere Bedeutung
zu. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze besteht ein zusätzliches Problem, da das Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, von der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht berücksichtigt wird. Die Folge: eine über proportional wachsende Rentenlücke insbesondere bei höheren Einkommen!
So könnte in etwa die wirkliche Rentenentwicklung sein