Eckpunkte der Rentenreform
Die Gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen immer längeren
Rentenbezug finanzieren.
Deshalb ist es Ziel der Reform, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % zu halten. Ferner muß das Rentenniveau bis zum Jahr 2030
über 67 % gehalten werden (Niveausicherungsklausel). Durch eine staatlich geförderte private Altersversorgung (Riester-Rente) soll die Senkung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden.
Förderungsfähiger Gesamtaufwand Der staatlich geförderte maximale Kapitalvorsorgebeitrag (Sonderausgabenabzug) soll im Jahr 2002 bei
525 Euro (1.026,81 DM) beginnen, im Jahr 2004 auf 1.050 Euro (2.052,62 DM), im Jahr 2006 auf 1.575 Euro (3.080,43 DM) und auf 2.100 Euro (4.107,24 DM) im Jahr 2008 steigen.
Grundzulage Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person maximal 38 Euro (74,32 DM) im Jahr 2002 und steigt stufenweise auf bis zu 154
Euro (301,20 DM) im Jahr 2008.
Kinderzulage Die Kinderzulage beträgt pro Kind maximal 46 Euro (89,97 DM) im Jahr 2002 und steigt im Jahr 2008 auf bis zu 185 Euro
(361,83 DM).
Beitragszahlung Die Grund- und Kinderzulagen sind von der Zahlung eines „Mindesteigenbeitrages“ abhängig.
Sonderausgabenabzug Die Förderung erfolgt durch eine steuerliche Zulage (Grund-, Kinderzulage) und
– sofern dies günstiger ist – durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
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