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Für unter 40-jährige (nach 01.01.1961 geboren) gibt es ab 01.01.2001 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der
gesetzlichen Rentenversicherung Der Bundestag hat am Donnerstag, 16.11.2000, die Reform der
lnvaliditätsrenten zum 1.01.2001 beschlossen. Kernpunkt der Reform ist der Wegfall der finanziellen Absicherung bei Berufsunfähigkeit für unter 40-jährige. Ohne eine Übergangsregelung
trat diese einschneidende Änderung im sozialen Netz am 1.01.2001 in Kraft. Armut und soziale Not sind damit für viele Personen vorprogrammiert.
Was sieht das Gesetz zur Reform der Invaliditätsrenten vor? Das Gesetz schafft die Aufteilung der
lnvaliditätsrenten in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ab. Statt dessen gibt es künftig ein zweistufiges Erwerbsminderungsrentensystem, das abhängig ist vom noch vorhandenen
Leistungsvermögen des Versicherten und von der Lage am Arbeitsmarkt.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer nur noch weniger als 3 Stunden am Tag
arbeitsfähig ist. Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um 0,3 % pro Monat gekürzt - maximal um 10,8 %.
Die halbe Rente wird bei einer Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden
bezahlt. Hierbei ist besonders wichtig, daß der Schutz des Berufes wegfällt. Unabhängig von der Ausbildung und Qualifikation (Status)
muß jede denkbare Tätigkeit
am Arbeitsmarkt angenommen werden. Sollte der Versicherte allerdings keine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt finden, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente.
Konsequenz: Die alte Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Das gilt laut Gesetz für alle die
nach dem 1.1.1961 geboren sind.
Einzige Ausnahme: Für alle Versicherten, die vor dem 1.1.1961 geboren wurden, bleibt der Berufsschutz für die
Berufsunfähigkeitsrente weiter bestehen. Diese erhalten künftig die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem bisherigen Beruf nicht länger als 6 Stunden täglich arbeiten
können.
2 Beispiele sollen Ihnen zeigen, wie sich die Änderung in DM auswirken:
Ein 35-jähriger wird berufsunfähig. 18 Jahre
hat er in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, die Zurechnungszeit beträgt 21,667 Jahre. Er hat immer den Durchschnittsbeitrag entrichtet. Dann erhält er im Jahr 2000 im Falle
der Berufsunfähigkeit ebenso eine Rente von monatlich 1.221,00 DM. Welchen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz hat er ab 1.01.2001? Keinen!
Ein 45-jähriger wird berufsunfähig. 28 Jahre
hat er in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, die Zurechnungszeit beträgt 11,667 Jahre. Er hat immer den Durchschnittsbetrag entrichtet. Dann erhält er im Jahr 2000 im Falle
der Berufsunfähigkeit ebenso eine Rente von monatlich 1.221,00 DM. Welchen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz hat er ab 1.01.2001?
Die gesetzliche Rente beträgt dann nur noch 852,00 DM. Das sind ca. 30 % weniger!!!
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