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Die unmittelbare Versorgungszusage ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist
die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten keine eigenen Beiträge.
Förderfähigkeit: Die staatliche Zulagenförderung bekommen sie deshalb nur, wenn sie neben dieser Zusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben. Das kann auch eine Direktversicherung über den
Arbeitgeber sein. Außerdem ist vorgesehen, daß Anwartschaften aus Direktzusage und Unterstützungskasse steuer- und beitragsfrei auf einen förderfähigen Pensionsfonds übertragen werden.
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