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     Allg. zur BU-VersicherungBerufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sichert Berufstätige gegen das Risiko ab, ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben zu können.
Die Berufsunfähigkeit kann aufgrund von Krankheit, schleichenden Gebrechen oder Unfall eintreten.

Die private  Unfallversicherung greift hier zu kurz, denn sie schützt nur gegen das Risiko Unfall und enthält auch nur bestimmte Leistungen, die mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar sind. Bei richtiger  Versicherung erhält der Versicherte aus der Berufsunfähigkeit eine in der Regel bis zu seinem 60sten oder 65sten Geburtstag gezahlte Leistung der Versicherung, deren Höhe je nach dem Versicherungsvertrag variiert.

 

Folgende Punkte sollten bei Abschluß beachtet werden:

1. In aller Regel wird die Berufsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der  Kombination mit einer Risikolebensversicherung oder einer eigenständigen “reinen” Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten.

2. Mittlerweile gibt es auch Berufsunfähigkeitsversicherungen mit “Geld-zurück” über Investmentfonds. Diese sind besonders interessant, da ein Teil des Beitrages in Investmentfonds fließt und dafür sorgt, daß man Geld zurück bekommen kann, wenn man nicht berufsunfähig wird. Es gibt also so oder so Geld.

3. Es gibt auch  Versicherungsverträge, die mit einer Kapitalleben- oder privaten  Rentenversicherung angeboten werden. Diese Kombination ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherungssumme gekoppelt ist. Bei einer  Kapitallebensversicherung ist die Versicherungssumme jedoch im Gegensatz zu  einer Risikolebensversicherung im Hinblick auf die zu erwartende Auszahlung bei  Ablauf der Versicherung deutlich geringer. In jedem Fall sollte man  jedoch im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch prüfen,  inwieweit die Altersversorgung gegebenenfalls gesondert abgesichert werden soll. Nach Möglichkeit jedoch nicht in der Kombination mit  einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

4. Bei den vorformulierten Versicherungsverträgen ist insbesondere darauf zu achten, daß  bei der Berufsunfähigkeit auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet wird, die  viele Versicherer noch in ihren Verträgen haben. Diese Klausel bedeutet, daß im Versicherungsfall, also bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der  Versicherungsnehmer auf andere Berufe verwiesen werden kann, die er gegebenenfalls noch ausüben könnte, wobei es unerheblich ist, ob der Arbeitsmarkt einen solchen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Hierbei wird also nicht auf die Ausbildung und Erfahrung geachtet. Damit Ihnen das nicht passiert sollte unbedingt auf die Klausel verzichtet werden. Also Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit. Hier kann vom Versicherer nur noch versucht werden, den Versicherten in einen Beruf zu verweisen, der seiner Erfahrung und seiner Ausbildung entspricht. Wer diese Verweisung auch noch umgehen möchte, für den gibt es jetzt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sowohl auf die abstrakte Verweisbarkeit, als auch auf die konkrete Verweisbarkeit verzichtet. D.h. der Versicherer bezahlt ohne “Wenn und Aber” bei Berufsunfähigkeit an den Versicherten, ohne Ihn in einen anderen Beruf zu verweisen. Trotz des hohen Risikos für die Versicherungsgesellschaft sind die Monatsprämien sehr günstig.

5. Da nicht in allen Fällen von den Ärzten umgehend eine Berufsunfähigkeit insbesondere für längere Zeiträume bescheinigt wird, sollte darauf geachtet werden, daß der Versicherungsvertrag eine Klausel dahingehend enthält, daß der Versicherer bei einer bescheinigten Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten anfängt zu  zahlen. Auch hier sollte geprüft werden, ob der Versicherungsvertrag eine  nachträgliche rückwirkende Zahlung für alle 6 Monate vorsieht oder erst ab dem 7 Monat gezahlt werden soll.

6. Bei dem Versicherungsantrag sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß alle Angaben  wahrheitsgemäß und ausführlich beantwortet werden. Ist dies nicht der Fall,  kann die Versicherung den Vertrag nachträglich anfechten oder von dem Vertrag  zurücktreten ohne leisten zu müssen.

 

Weitere Informationen und Angebote können Sie hier anfordern.


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