Höhe der zusätzlichen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Höhe der zusätzlichen privaten Versorgung sollte in der Regel so hoch sein, daß die Gesamtleistungen der privaten und gesetzlichen
Versicherungen zusammen möglichst dem letzten Nettoeinkommen entspricht. Man darf sich nicht aus den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung bereichern. Die Berufsunfähigkeitsrente muß also immer im gleichen
Verhältnis zu dem eigenen Einkommen stehen.
“Faustformel”-Regel
Nach dem 01.01.1961 Geborene: Im Schnitt kann man
sagen, daß Sie bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit ca.30% Ihres Bruttogehaltes von der gesetzlichen Versicherung bekommen. Bei halber Erwerbsunfähigkeit sind es nur noch ca. 12% Ihres Bruttogehaltes.
Vor dem 01.01.1961 Geborene: Im Schnitt kann man
sagen, daß Sie bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit ca.43% Ihres Bruttogehaltes von der gesetzlichen Versicherung bekommen. Bei halber Erwerbsunfähigkeit sind es nur noch ca. 28% Ihres Bruttogehaltes.
Bei der Ermittlung
des genauen Standes der gesetzlichen Versorgung sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu können Sie sich jetzt mit uns in Verbindung setzen:
Klicken Sie hier !!!
© Copyright 2000-2006. Alle Rechte vorbehalten.
|