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Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert. Die
Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch Personen gewährt, die
zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr (vor 01.01.1961 geboren) vollendet haben. Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, da nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird.
Unter 40-jährige (nach 01.01.1961 geboren) können auf alle Berufe verwiesen werden. Die Arbeitsmarktsituation wird allerdings betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die
Rente weiter bezahlt. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.
Es wird Ihnen also von der gesetzlichen Seite her zugemutet, einen Beruf auszuüben, der nicht Ihrer Würde, Lebenseinstellung, Lebensstandard, Ausbildung, Erfahrung und Einkommen
entspricht. Wollen Sie das? Nein, dann sorgen Sie jetzt vor. Wie ? Klicken Sie hier
In Zahlen für die nach dem 01.01.1961 Geborenen: Die Rente wegen voller
Erwerbsminderung wird aus allen bis zum
Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten errechnet. Tritt die volle Erwerbsminderung vor dem 60.Lebensjahr ein, wird zuzüglich noch eine Zurechnungszeit gewährt. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht der halben Vollrente.
Wieviel Prozent Sie bei Erwerbsminderung erhalten, hängt von Ihrem zeitlichen Leistungsvermögen ab. Also, wieviel Stunden könnten Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben?
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Der Einkommensverlust bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit sieht zur Zeit für einen vor dem 01.01.1961 Geborenen etwa so aus: Vom Staat erhalten Sie
ca. 25 – 35 % des Bruttoeinkommens.
Bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit erhält der vor dem 01.01.1961 Geborenen zur Zeit etwa ca. 35 – 40 % des Bruttoeinkommens.
Könnten Sie davon leben ? Worauf müssten Sie verzichten ?
Selbst hier reichen die Leistungen der gesetzlichen Versicherung nicht aus. Sorgen Sie also unbedingt vor.
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