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Die prozentuale Höhe der Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch irgendeine Tätigkeit für ein paar Stunden ausüben können
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6 Stunden und mehr:
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keine Rente
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3 Stunden bis unter 6 Stunden:
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50% Erwerbsminderungsrente
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weniger als 3 Stunden:
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100% Erwerbsminderungsrente
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Beispiele aus dem Erwerbsleben
1. Beispiel: Jan Müller, Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1959, verheiratet, zwei Kinder, Renteneintritt
im Alter von 65 Jahren. Herr Müller arbeitet bei einem international tätigen Industrieunternehmen in den alten Bundesländern und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt
von 3.655,- EUR bzw. 2.348,- EUR netto.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Herr Jan Müller hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:
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Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von:
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655,- EUR
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Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von:
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983,- EUR
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Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Müller folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Müller irgendeine Tätigkeit mindestens noch
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6 Stunden pro Tag arbeiten kann:
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keine Leistung
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3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann:
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479,- EUR
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unter 3 Stunden arbeiten kann:
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958,- EUR
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2. Beispiel: Claudia Schulz, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1975, ledig, keine Kinder, Renteneintritt 2040 im Alter
von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Schulz arbeitet bei einem Verlag und bezieht ein Bruttogehalt von 2.131,- EUR bzw. 1.310,- EUR netto.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Frau Claudia Schulz hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:
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Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von:
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572,- EUR
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Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von:
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858,- EUR
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Nach heutigem Recht ergeben Sich für Frau Schulz folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau Schulz mindestens noch
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6 Stunden pro Tag arbeiten kann:
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keine Leistung
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3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann:
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416,- EUR
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unter 3 Stunden arbeiten kann:
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832,- EUR
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