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Altersvorsorge / Rentenversicherung
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Für die private Altersvorsorge sind die Produkte der britischen Versicherungen besonders interessant. Vorteile dieser Altersvorsorge - Modelle sind: lange Tradition, sehr gutes Management, geringe Kosten,
Fondswachstum mit Garantie (z.Zt. zwischen 3% und 4% Garantie), durchschnittliche Wertentwicklung der letzten Jahre zwischen 9% und 14%, sehr finanzstark, usw. Hier können Sie direkt Ihr Angebot und weiteres Informationsmaterial anfordern.
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Steuerliche Änderungen zum 01.01.2005 für die Altersvorsorge:
Nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Kapitalversicherungen werden demnach wie folgt besteuert: Erträge sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig. Erfolgt die
Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren, unterliegen die Erträge zur Hälfte der Besteuerung, da es sich hierbei um
eine private Altersvorsorge handelt.
Der steuerpflichtige Ertrag ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Auszahlungsleistung und der eingezahlten Beiträge.
steuerpflichtige Ertrag = Auszahlungsleistung - eingezahlten Beiträge
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Warum eine Altersvorsorge ? - “Der Staat läßt mich nicht im stich !” Wirklich ?
Wie hoch wird voraussichtlich die gesetzliche Rente in Zukunft sein ?
Altersvorsorge - Modelle:
Private Altersvorsorge: Fondsgebundene Lebensversicherung
als Private Altersvorsorge Fondsgebundene Rentenversicherung als Private Altersvorsorge Kapitallebensversicherung als Private Altersvorsorge Rentenversicherung
als Private Altersvorsorge Britische bzw. englische Versicherungen als Private Altersvorsorge Warum eine Fondsgebundene Lebensversicherung und keine Kapitallebensversicherung als private
Altersvorsorge?
Betriebliche Altersvorsorge : Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung als betriebliche Altersvorsorge Unterstützungskasse
als betriebliche Altersvorsorge Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge Pensionsfonds
als betriebliche Altersvorsorge Pensionszusage als betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche und private Altersvorsorge
Seit 2002 gilt das Altersvermögensgesetz (Rentenreform
). Danach erhalten sozialversicherte Arbeitnehmer für ihre private Altersvorsorge staatliche Förderung (Riester-Rente). Ab 2005 können parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche private Altersvorsorge (Rürup-Rente) durchführen. Der Vorteil liegt in
der anteiligen Absetzbarkeit der Beiträge.
Mittlerweile ist die betriebliche Altersversorgung
zu einer interessanten Zusatzrentensäule geworden. Sozialversicherte Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch
Gehaltsumwandlung. Hier gibt es sehr interessante staatliche Förderungen.
Viele große Arbeitgeber bieten mittlerweile überbetriebliche Versorgungswerke an. Aber auch kleinere und
mittlere Unternehmen können ihren Mitarbeitern renditestarke betriebliche Altersversorgungsmodelle anbieten. Folgende 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden staatlich gefördert:
Zusätzlich kommt jetzt verstärkt das Zeitkontenmodell auf den Markt.
Der Arbeitnehmer hat die Wahl Der Arbeitgeber wählt die geeignete Anlageform, kümmert sich um die Abführung der Beiträge und sollte auch
über die einzelnen Förderwege beraten. Was bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers war, wird nun gesetzliche Pflicht. Ab 1. Januar 2002 haben alle sozialversicherten Beschäftigten einen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt, wenn es der Arbeitnehmer wünscht, muß der Arbeitgeber bis zu vier Prozent des sozialversicherten Lohns, in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung
umwandeln. Als oberstes Limit gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Im nächsten Jahr liegt sie bei 54.000 EUR pro Jahr im Westen und bei 45.000 EUR im Osten. Die Attraktivität für den Arbeitnehmer über gemeinsame
Alterversorgungseinrichtungen der Tarifpartner zu sparen, sind vor allem auch die geringeren Verwaltungskosten. Und die schlagen, wie ein Vergleich zeigt, ganz schön zu Buche.
Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer 45 Jahre lang rund 100 EUR pro Monat in eine geförderte
Altersversorgung steckt und diese mit jeweils 3 Prozent verzinst bekommt, erhält er bei 20 Prozent Verwaltungskosten rund 607,50 EUR Rente im Monat, bei 15 Prozent Verwaltungskosten 645 EUR, bei 10
Prozent Kosten sind es 685 EUR und bei 5 Prozent Verwaltungskosten sind es schließlich 725 EUR. Wohlgemerkt bei gleicher Verzinsung. Private Vorsorgeprodukte haben wegen des teuren Vertreternetzes die
höchsten Kosten, deshalb spricht viel für die betriebliche Variante.
Hilfe vom Fiskus: Darüber hinaus gibt es noch Steuervorteile: Ab 2002 können bis zu vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Gehalts in die betriebliche
Altersversorgung steuerfrei oder teilweise steuerfrei eingezahlt werden. Zusätzlich sind diese Einzahlungen bis
einschließlich 2008 auch noch sozialversicherungsfrei. Es gibt aber auch Möglichkeiten, bei denen Sie nach heutigem Stand eine unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit haben. Also bis zum 65. Lebensjahr. Das nützt
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch diese Vorteile kann es vorkommen, daß Sie 150,- EUR monatlich in die
Altersvorsorge investieren. Sie selbst zahlen allerdings durch diese Vorteile real nur 75,- EUR monatlich ein.
Bei vielen unseren Kunden haben wir festgestellt, daß diese Altersvorsorge interessanter ist, als die Riester-Rente. Wichtig: Die Beiträge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen
Arbeitgeber bestehen.
Wie können Sie Ihre Lücke schließen ? - mit einer vernünftigen Altersvorsorge Die private und betriebliche Altersvorsorge sind sehr umfangreiche und beratungsintensive Themen. Deshalb
klären wir mit Ihnen zusammen Ihre Ziele, Ihre Wünsche und Ihre Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge persönlich ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen bei der Findung der richtigen Altersvorsorge.
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