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Die fondsgebundene Rentenversicherung vereint Investmentsparen und konventionelle Rentenversicherung in einem Vertrag. Dadurch haben Sie eine eine nichtsteuerfreie Rentenleistung. Der Kostenfaktor für
eine fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht so hoch, wie die einer fondsgebundenen Lebensversicherung, weil die Absicherung im Todesfall wegfällt. Dafür ist aber die fondsgebundene Rentenversicherung nicht
flexibel. Bei vorzeitiger Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es nur das eingezahlte Kapital (abzüglich Kosten) wieder. Nicht das Fondsvermögen. Diese Flexibilität bieten z.Zt. nur britische Rentenversicherungen
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Sicherheit der fondsgebundenen Rentenversicherung: Die Gelder der fondsgebundenen Rentenversicherung fließen als Sondervermögen zur Investmentgesellschaft. Bei Insolvenz der Investment- oder
Versicherungsgesellschaft, gehören die Gelder, durch das Sondervermögen, immer noch den Kunden. Zusätzlich unterliegen alle Versicherungs- und Investmentgesellschaften der staatlichen Aufsicht durch das
Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen. - Eine Aufteilung auf mehrere Fonds von mehreren Investmentgesellschaften ist möglich. Z.B. auch mit einer Beimischung von Rentenfonds (festverzinsliche Wertpapiere)
- Es gibt Versicherungen, die die eingezahlten Beiträge mit Garantie wieder an den Kunden auszahlen. - Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einen Garantiefonds zu nehmen. Dieser garantiert einen
Fondskurshöchststand (Der irgendwann mal erreichte Höchstkurs wird bei Auszahlung als Berechnungsgrundlage genommen).
Absicherung der fondsgebundenen Rentenversicherung: Es gibt deutsche Versicherungen, die einen Todesfallschutz mit anbieten. Damit wäre die fondsgebundene Rentenversicherung aber wie eine
Lebensversicherung mit ähnlichen Kosten. Auch die Flexibilität wäre dann wieder gegeben. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann mit vereinbart werden. Sie dient der Weiterzahlung Ihrer Beiträge, falls
Sie mal berufsunfähig werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsrente kann mit eingeschlossen werden.
Verfügbarkeit / Flexibilität der fondsgebundenen Rentenversicherung: Beitragsfreistellungen sind möglich. Zwischenzeitliche Entnahmen sind nicht möglich. Bei Kündigung oder Tod gibt es nur
das eingezahlte Kapital zurück (abzüglich Kosten).
Steuern innerhalb der fondsgebundenen Rentenversicherung: Eine Verrentung der fondsgebundenen Rentenversicherung ist steuerpflichtig.
Rendite der fondsgebundenen Rentenversicherung: Durch die Fondsvariation haben Sie den Vorteil, daß der “Geldmotor” nicht in der Versicherung steckt, sondern in einer Investmentgesellschaft.
Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von der Rendite der Fonds. Deshalb ist es sehr wichtig sich für den richtigen “Geldmotor” zu entscheiden. Gute Fonds erwirtschaften erfahrungsgemäß langfristig mehr Rendite, als
mit einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren.
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