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Die fondsgebundene Lebensversicherung vereint Investmentsparen und Risikolebensversicherung in einem Vertrag. Dadurch haben Sie eine Altersvorsorge und zusätzlich einen Todesfallschutz
(individuelle Höhe vereinbar) für die Hinterbliebenen.
Sicherheit der fondsgebundenen Lebensversicherung: Die Gelder fließen als Sondervermögen zur Investmentgesellschaft. Bei Insolvenz der Investment- oder Versicherungsgesellschaft, gehören die
Gelder, durch das Sondervermögen, immer noch den Kunden. Zusätzlich unterliegen alle Versicherungs- und Investmentgesellschaften der staatlichen Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen.
- Eine Aufteilung auf mehrere Fonds von mehreren Investmentgesellschaften ist möglich. Z.B. auch mit einer Beimischung von Rentenfonds (festverzinsliche Wertpapiere)
- Es gibt Versicherungen, die die eingezahlten Beiträge mit Garantie wieder an den Kunden auszahlen.
- Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einen Garantiefonds zu nehmen. Dieser garantiert einen Fondskurshöchststand
(Der irgendwann mal erreichte Höchstkurs wird bei Auszahlung als Berechnungsgrundlage genommen).
Absicherung der fondsgebundenen Lebensversicherung: Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann mit vereinbart werden. Sie dient der Weiterzahlung Ihrer Beiträge, falls Sie mal
berufsunfähig werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsrente kann mit eingeschlossen werden. Die Hinterbliebenen können durch die Todesfallsumme (Versicherungssumme) finanziell abgesichert werden.
Verfügbarkeit / Flexibilität der fondsgebundenen Lebensversicherung: Beitragsfreistellungen sind auch möglich. Zwischenzeitliche Entnahmen sind durch ein sogenanntes Policendarlehen möglich.
Hierbei kann man die Gelder, entsprechend dem Fondskurs, später wieder einzahlen.
Steuern innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung: Der Ertragsanteil von Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, müssen entsprechend dem persönlichen Steuersatz
versteuert werden. Hierbei gilt: bei einer Laufzeit von mind. 12 Jahren und ab dem 60. Lebensjahr muß der Ertragsanteil bei Auszahlung zur Hälfte versteuert werden. Andernfalls muß der Ertragsanteil komplett
versteuert werden. Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, bleiben steuerfrei, sofern mind. 12 Jahre Dauer durchgehalten wurde und mind. 5Jahre lang eingezahlt wurde.
Rendite der fondsgebundenen Lebensversicherung: Durch die Fondsvariation haben Sie den Vorteil, daß der “Geldmotor” nicht in der Versicherung steckt, sondern in einer Investmentgesellschaft.
Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von der Rendite der Fonds. Deshalb ist es sehr wichtig sich für den richtigen “Geldmotor” zu entscheiden. Gute Fonds erwirtschaften erfahrungsgemäß langfristig mehr Rendite, als
mit einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren.
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